Inhalte mit dem Schlagwort „Empfang“

29. April 2015

Der Werbeslogan „Immer Netz hat der Netzer …“ beinhaltet keine Irreführung

Handy ohne Netz mit Funkwellen und Funkmast im Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 25.09.2014, Az.: 6 U 111/14

Wirbt ein Mobilfunkanbieter damit, dass man mit seinem neuen Tarif „immer Netz hat“, so ist sich der durchschnittliche Verbraucher bei solch einer Aussage bewusst, dass er auch mit diesem Tarif nicht in jeder Situation ungestörten Empfang haben wird. Er erwartet vielmehr eine bessere Verbindungsqualität als bei anderen Mobilfunkanbietern. Durch die bekannte Werbeaussage „Immer Netz hat der Netzer…“ wird demnach kein davon abweichender Eindruck erweckt und der Verbraucher auch nicht in die Irre geführt.

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02. Juli 2010

Zur Rundfunkgebührenpflicht bei nicht ausschließlich privat genutzten Computern

Urteil des OVG Koblenz vom 17.06.2010, Az.: 7 A 10416/10.OVG

Computer mit Internetzugang gelten als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und sind somit gebührenpflichtig. Es sind jedoch keine weiteren Rundfunkgebühren zu entrichten, wenn für ein und das selben Grundstück oder zusammenhängende Grundstücke bereits ein Rundfunkempfangsgerät bei der GEZ angemeldet ist. Dies gilt auch dann, wenn dort Geräte im gewerblichen und zugleich privatem Bereich genutzt werden.
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