Inhalte mit dem Schlagwort „Erkrankung“

10. Juni 2014

Reiserücktritt bei Erkrankung nach dem Online-Check-In

Pressemitteilung Nr. 23/14 des AG München vom 30.10.2013, Az.: 171 C 18960/13

Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet nicht schon beim Online Check-In, da die Reise zu diesem Zeitpunkt noch nicht tatsächlich angetreten wurde. So kann ein Versicherungsnehmer bei Erkrankung die Reiserücktrittsversicherung auch nach bereits erfolgtem Online Check-In in Anspruch nehmen.

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22. Mai 2009

Reiserücktritt wegen anstehender Diagnose?

Pressemitteilung des AG München vom 16.02.2009, Az.: 154 C 35611/07 Für bereits bekannte Erkrankungen kommt eine Reiserücktrittsversicherung nicht auf. Diese ist nicht unerwartet. Die Reiserücktrittsversicherung deckt lediglich das Risiko einer unerwarteten schweren Erkrankung ab, die einen Reiseantritt unzumutbar macht. Stationäre Aufenthalte wegen durchzuführender Diagnosen sind nicht versichert.
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