Inhalte mit dem Schlagwort „Ermittlung von IP-Adressen“

15. Januar 2018 Top-Urteil

Auskunftsanspruch über die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse

Blaues Logo IP-Adresse vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 13.07.2017, Az.: I ZR 193/16

Fallen Netzbetreiber und Endkundenanbieter auseinander, so betrifft allein die vom Netzbetreiber erteilte Auskunft über die Zuordnung der dynamischen IP-Adresse zu einer für den Endkundenanbieter vergebenen Benutzerkennung und nicht die Auskunft des Endkundenanbieters über Namen und Anschrift des Inhabers des der Benutzerkennung zugeordneten Anschlusses die Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG.

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15. Juni 2016

Kosten für urheberrechtliches Auskunftsverfahren erstattungsfähig

Kabel liegt auf einem Blatt, auf dem IP-Adressen notiert sind
Beschluss des BGH vom 11.12.2014, Az.: I ZB 7/14

Die Kosten eines Verfahren gegen einen Internet-Provider zur Auskunftserteilung über den Inhaber einer IP-Adresse, dienen der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Rechtstreits gegen die Person, welche für die über diese IP-Adresse begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist und sind daher gemäß § 91 I S.1 ZPO von der unterliegenden Partei zu erstatten. Richtet sich das Auskunftsverfahren gegen eine Vielzahl von IP-Adressen, so sind die Kosten für dieses Verfahren nur insoweit erstattungsfähig, wie sie anteilig auf die beschuldigte Person entfallen.

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04. September 2015

Filtern von IP-Adressen rechtswidrig

mehrere IP-Adressen auf einem weißen Blatt
Beschluss des BGH vom 20.08.2015, Az.: StB 7/15

Ein Telekommunikationsdienstleister darf nicht zur Filterung seiner Telekommunikationsdaten (hier: dynamische IP-Adressen) nach der Nutzung einer bestimmten Browserversion oder einer Sub-URL verpflichtet werden. Zwar sei das Telekommunikationsunternehmen zur Herausgabe einer Kopie der Telekommunikation verpflichtet, die Auswertung und weitere Filterung der Daten obliegt jedoch allein den Strafverfolgungsbehörden.

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23. Dezember 2013

LG Köln: Ablehnender Beschluss gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch von The Archive AG

Beschluss des LG Köln vom 02.12.2013, Az.: 228 O 173/13 Das LG Köln hat heute, wie bereits angekündigt, zwei seiner ablehnenden Beschlüsse gegen The Archive AG im Volltext eingestellt. So stellte es in diesem Beschluss fest, dass nicht  beurteilt werden könne, ob ein Download in Form der Speicherung auf der Festplatte erfolgt sei oder ein Fall des Streamings vorliege. Außerdem sei es fraglich, ob die Ermittlung der IP-Adressen ordnungsgemäß erfolgt sei.
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