Inhalte mit dem Schlagwort „Erpressung“

14. September 2021 Top-Urteil

Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betrieb eines ehrverletzenden Blogs

Person sitzt vor Laptop, auf dem ein Blog geöffnet ist
Urteil des BGH vom 29.06.2021, Az.: VI ZR 52/18

Richtet sich ein Blog mit ehrverletzenden Aussagen hauptsächlich gegen eine Person und wird der Blog zur Erpressung dieser Person eingesetzt, so kann der Betroffene die Untersagung des Weiterbetriebs des Blogs verlangen. Dieser Unterlassungsanspruch ergibt sich aus einer rechtswidrigen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Abwägung des durch Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK gewährleisten Interesses des Betroffenen am Schutz seiner Ehre mit dem in Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht des Blogbetreibers auf Meinungsfreiheit fällt vorliegend zugunsten der berechtigten Interessen des Klägers aus, da der Betrieb des Blogs auch als Nötigungsmittel für eine versuchte Erpressung zum Nachteil des Klägers dient.

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30. August 2019

Unzulässige Berichterstattung über Veröffentlichung von Nacktfotos einer Sängerin

Alte Zeitungen auf einem Stapel
Urteil des BGH vom 30.04.2019, Az.: VI ZR 360/18

Der BGH hat festgestellt, dass die BILD-Berichterstattung über die Erpressung und anschließende Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet, einer bekannten deutschen Sängerin, welche zuvor vom Laptop ihres Freundes gestohlen worden waren, rechtswidrig war, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Sängerin darstellte. Durch die Berichterstattung werde deutlich, dass die Bilder dem Intimbereich der Sängerin zuzuordnen sind. Weiterhin entstehe die Gefahr, dass aufgrund der Berichterstattung eine Vielzahl an Personen nach den in Rede stehenden Bildern sucht.

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08. Januar 2013

DDoS-Attacke strafbar

Urteil des LG Düsseldorf vom 22.03.2011, Az.: 3 LKs 1/11

Durch DDos-Attacken werden die Dienste eines Servers mit einer großen Anzahl von Anfragen - einer größeren als der Server zu bearbeiten in der Lage ist - belastet, wodurch dieser die regulären Anfragen nur noch langsam oder überhaupt nicht mehr bearbeiten kann. Das LG Düsseldorf warf einem Angeklagten Erpressung und Computersabotage vor und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, da dieser verschiedenen Glücksspielanbietern mit einer DDoS-Attacke drohte, wenn sie nicht einen Betrag zwischen 1.000 Euro und 2.000 Euro an den Angeklagten entrichten würden.
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