Inhalte mit dem Schlagwort „Europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung“

17. Mai 2021

Fluggesellschaft muss vor Buchung auf alle möglicherweise anfallenden Kosten hinweisen

Hand hält Handy in der Hand Flug buchen online
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 12.01.2021, Az.: 3-06 O 7/20

Vorliegend hatte das Gericht über ein Internetangebot einer Fluggesellschaft zu entscheiden, in dem nicht erwähnt wurde, dass sich der Gesamtpreis im Falle eines Check-In direkt am Flughafen bzw. weniger als 2 Stunden vor Abflug um 55 Euro erhöht. Ein kostenfreier Check-In war allein für eine Online-Check-In bis zu zwei Stunden vor Abflug erfolgt vorgesehen. Solche Kosten fallen als fakultative Zusatzkosten unter Art. 23 I 4 der Luftverkehrsdienste-VO, d.h. über diese ist zu Beginn eines Buchungsvorgangs klar, transparent und eindeutig zu informieren. Das Gericht stuft diese Informationspflichten als wesentliche Informationen i.S.d. § 5as Abs. 4 UWG ein, so dass das Vorenthalten dieser einen Wettbewerbsverstoß nach § 5a II UWG darstellt.

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16. November 2020

Preistransparenz bei der Flugbuchung: Aufschlüsselung des Endpreises zu Beginn der Buchung

Flüge werden auf einem Tablet und einem Smartphone gebucht
Pressemitteilung zum Urteil des KG Berlin vom 03.09.2020, Az.: 23 U 34/16

Das KG Berlin kam bei einer Klage des vzbv gegen die Airline EasyJet zu dem Ergebnis, dass Fluggesellschaften zu Beginn des Buchungsvorganges die Zusammensetzung des Endpreises erläutern müssen. So muss für den Kunden von Anfang an ersichtlich sein, inwiefern Steuern und Gebühren zu dem reinen Flugpreis hinzutreten. Erst diese Transparenz ermögliche es dem Verbraucher die Preise verschiedenster Fluggesellschaften zu vergleichen und eine mögliche Preiserhöhung aufgrund erhöhter Steuern nachzuvollziehen.

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