„Nürnberger Rost-/Bratwürste“
Beschluss des BPatG vom 06.05.2010, Az.: 30 w (pat) 51/08 Ein nicht in Nürnberg ansässiger Wursthersteller hat kein berechtigtes Interesse an einer Beschwerde hinsichtlich einer Änderung der Spezifikation der fleischlichen Zusammensetzung der geschützten geografischen Angabe „Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste“.
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