Inhalte mit dem Schlagwort „Falschzitat“

26. September 2022

Umfang der Pflichten einer Social Media Plattform bei Falschzitaten

Social Network und soziales Umfeld
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 08.04.2022, Az.: 2-03 O 188/21

Die Beklagte „Host-Providerin“ muss nicht nur die „Memes“ sperren, die unter konkreter Nennung der URL gemeldet wurden, sondern „vorbeugend“ das soziale Netzwerk auf alle identische und ähnliche persönlichkeitsrechtsverletzende „Memes“ überprüfen und diese sperren. Hierfür hat sie:

1. Durch automatisierte Erkennung, mit Hilfe eines dafür geeigneten Programmes, alle identische und ähnliche „Memes“ herauszufiltern und

2. In Form einer „menschlichen Moderationsentscheidung“ selber festzustellen, welche der „Memes“ dem Ursprünglichen so kerngleich sind, dass sie das ursprüngliche Falschzitat weiter verbreiten.

Weiterlesen
17. Februar 2010

Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Falschzitat

Urteil des OLG Köln vom 28.07.2009, Az.: 15 U 37/09

Das "Hamburger Abendblatt" veröffentlichte in einem Artikel die Zeilen „(…) in diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter“. Hiergegen wandte sich die Klägerin, da dies keine wortgetreue Wiedergabe ihrer Äußerungen sei und sie aufgrund des Kontextes in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Zwar lässt sich nicht allein durch die Veröffentlichung einer bloßen Interpretation mehrdeutiger Aussagen, und den fehlenden Hinweis hierauf, auf eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts schließen. Hier ist das Falschzitat aufgrund des Kontextes aber geeignet, die Klägerin in ihrer sozialen Wertgeltung zu beeinträchtigen. Der Klägerin steht daher ein Unterlassungsanspruch, eine Geldentschädigung und eine Richtigstellung zu.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a