Inhalte mit dem Schlagwort „Fernsehberichterstattung“

20. April 2010

Filmaufnahmen ohne öffentliches Interesse

Urteil des KG Berlin vom 09.11.2009, Az.: (3) 1 Ss 345/07 (119/07) Ungewollte Filmaufnahmen verletzten den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und stellen einen strafbaren Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (KUG) da. Im Rahmen einer Fernsehberichterstattung über den sexuellen Missbrauch von Heimkindern wurde ein Heimleiter für einige Sekunden gegen seinen Willen gezeigt. Die Abwägung des KG Berlin ergab hier, dass die Pressefreiheit hinter dem Persönlichkeitsrecht zurückstehen muss. Es bestand kein öffentliches Interesse daran, den Heimleiter zu zeigen, da er mit dem sexuellen Missbrauch in ungerechtfertigter Weise in Verbindung gebracht wurde und ihm zu keinem Zeitpunkt ein derartiger Vorwurf gemacht worden sei. Ungewollte Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen erlaubt (Ausn. Personen der Zeitgeschichte, vgl. § 23 KUG). Ungewollte Filmaufnahmen sind daher nicht immer strafbar.
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18. März 2009

Einwilligung zu einer Fernsehberichterstattung

Urteil des AG Kleve vom 21.01.2009, Az.: 2 O 229/07

Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung öffentlich verbreitet werden. Die Annahme einer stillschweigenden Einwilligung wegen Duldung der Aufnahmen kann nur unter engen Voraussetzungen angenommen werden und jedenfalls dann nicht, wenn der Betroffene im Umgang mit Medien unerfahren ist.
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