LED-Patentstreit um weißes Licht
Pressemitteilung des LG Hamburg vom 21.06.2012, Az.: 327 O 378/11
Ein weltweit agierender deutscher Leuchtmittelhersteller hat in einem Streit gegen ein südkoreanisches Unternehmen sowie drei Elektronikeinzelhändler wegen der Verletzung eines Patents einen Sieg errungen. Das streitgegenständliche Patent betrifft eine bestimmte LED-Technik um insbesondere weißes Licht für LED-Hintergrundbeleuchtungen an Fernseh- oder Computerbildschirmen zu erzeugen. Die Richter am Landgericht Hamburg untersagten den vier Unternehmen jeglichen weiteren Verkauf von LED-TV oder LED-Monitoren mit dieser bestimmten LED-Technik.