Inhalte mit dem Schlagwort „Gefahrenquelle“

14. Oktober 2016

Zahnärztin muss für irreführende Angaben von jameda einstehen

Finger tippt Zahnarztbutton auf Tastatur
Urteil des LG Hamburg vom 26.07.2016, Az.: 312 O 574/15

Wird eine Zahnärztin in Einträgen auf Internetportalen (darunter: jameda) mit dem Titel „Dr. med. dent.“ bzw. „Dr. dent.“ geführt, obwohl sie diesen Titel tatsächlich nicht erlangt hat, so trifft sie eine unternehmerische Sorgfaltspflicht bezüglich der Löschung der streitgegenständlichen Bezeichnungen selbst dann, wenn sie die Daten nicht selbst eingegeben hat. Diese Handlungspflicht ist zwar eng begrenzt, allerdings muss die Ärztin bei positiver Kenntnis von den irreführenden Angaben die ihr möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen.

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01. Juli 2010

Kleinanzeigenportal trifft Pflicht zur Eindämmung von Wettbewerbsverstößen

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 13.05.2009, Az.: 2-06 O 61/09

Durch Einrichtung und Betrieb eines Portals für kostenlose anonyme Kleinanzeigen schafft der Betreiber dadurch, dass er Gewerbetreibende nicht zur Einhaltung der Impressumspflicht zwingt, eine Gefahrenquelle für Wettbewerbsverletzungen. Ein bloßer Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen für gewerbliche Anbieter auf der Portalseite ist nicht ausreichend. Vielmehr muss der Betreiber dafür Sorge tragen, dass der Anzeigenschalter alle nötigen Impressumsangaben bereitstellt.
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