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11. August 2017 Top-Urteil

Kein Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzung wegen Verstoß gegen „GNU General Public License“

Word-Cloud „GNU“
Urteil des OLG Hamm vom 13.06.2017, Az.: 4 U 72/16

Die Verbreitung einer unter der „GNU General Public License“ (GNU GPL) lizenzierten Software unter Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Höhe des Schadensersatzes für solche Verletzungen kann vom Rechteinhaber grundsätzlich im Rahmen der Lizenzanalogie berechnet werden. Hierbei ist zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten. Wird die Nutzung einer solchen Software einschließlich der öffentlichen Weiterverbreitung hingegen üblicherweise bereits unentgeltlich ermöglicht, ist der „objektive Wert“ der Software mit Null anzusetzen, womit ein entsprechender Schadensersatzanspruch ausscheidet.

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29. Oktober 2013

Verstoß gegen die GNU General Public Licence

Urteil des LG Hamburg vom 14.06.2013, Az.: 308 O 10/13 Nach der GNU General Public License, Version 2 „GPLv2" ist die lizenzgebührenfreie Nutzung einer Software erlaubt, wenn der Lizenznehmer wiederum die weitere Nutzung und Weiterentwicklung ebenfalls lizenzgebührenfrei gestattet. Eine Einhaltung der Lizenzbedingungen ist nur dann gegeben, wenn die Lizenzbedingungen der „GPLv2" mit der GPLv2-lizenzierten Software mitgeliefert werden und der vollständige, dem Objektcode der Software korrespondierende, Quellcode von jedem Lizenznehmer jedermann zur Verfügung gestellt wird.
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