Inhalte mit dem Schlagwort „Grundstück“

22. Juli 2019

Möglichkeit der Rechtfertigung von Drohnen-Abschuss über eigenem Grundstück

Mann mit abhebender Drohne in der Hand
Urteil des AG Riesa vom 24.04.2019, Az.: 9 Cs 926 Js 3044/19

Im konkreten Fall hat ein Bewohner mit einem Luftgewehr auf eine Drohne geschossen, die in einer Höhe zwischen 5-15 Meter sein Grundstück überflog. Durch die Schussabgabe wurde die mit einer Kamera ausgestattete Drohne vollständig zerstört, weswegen der Eigentümer der Drohne Strafantrag wegen Sachbeschädigung gemäß §§ 303, 303c StGB stellte. Der Grundstücksbewohner war jedoch in seinem Verhalten durch das Vorliegen eines Defensivnotstands gemäß § 228 BGB gerechtfertigt. Danach handelt derjenige nicht widerrechtlich, der eine fremde Sache zur Abwendung einer drohenden Gefahr zerstört. Als drohende Gefahr wurde vorliegend die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG angenommen, da die Beobachtung anderer Personen als Ausspähung die enge persönliche Lebenssphäre dieser Personen missachtet. Befriedete Grundstücke könnten dann keinen Rückzugsort mehr darstellen, zumal die aufgenommene Person mit einer Drohnenaufnahme nicht rechnet oder dies oftmals auch nicht bemerkt. Dies führe zu einer gesteigerten Erheblichkeit der Persönlichkeitsrechtsverletzung.

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22. Mai 2019

Nutzung von Gebäudefotografien ohne Einwilligung nicht erlaubt

Verbotschild mit einer Kamera
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.02.2019, Az.: 16 U 205/17

Fotografien, die von öffentlich zugänglichen Stellen aus erstellt worden sind und ein Gebäude abbilden, dürfen grundsätzlich gemacht und auch verwertet werden. Wenn die Fotografien jedoch auf dem Grundstück des Gebäudes selbst gemacht worden sind, bedarf es sowohl für das Tätigen der Fotos, als auch für deren Verwertung eine ausdrückliche Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Dieses Recht hat auch der Pächter eines Grundstücks, gemäß des aus §§ 854 ff., 1004 BGB abgeleitetem Hausrechts, da er entscheiden darf wer sein Grundstück betritt und wer die wirtschaftlichen Vorteile (in diesem Fall Fotos) daraus ziehen darf. Es ist unerheblich, ob aus den gemachten Fotos erkannt werden kann, um welches Gebäude genau es sich handelt.

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14. Januar 2019

Überwachungskamera an Grundstücksgrenze

Kamera vor Haus
Pressemitteilung Nr. 97/2018 zum Urteil des AG München vom 22.11.2018, Az.: 213 C 15498/18

Sofern eine Überwachungskamera lediglich das eigene Grundstück erfasst, steht angrenzenden Nachbarn grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch bezüglich des Aufstellens dieser Kamera und des Anfertigens dahingehender Aufnahmen zu. Allein die bloße Möglichkeit, dass eine Positionsänderung der Kamera dazu führen kann, dass auch nicht öffentliche Bereiche, wie angrenzende Grundstücke, die Innenräume der sich darauf befindlichen Wohnräume und sich dort aufhaltender Personen auch erfasst würden, ist nicht als konkrete Gefahr einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Überwachung zu bewerten.

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17. Januar 2013

Denkmalschutzbehörden dürfen Baudenkmäler besichtigen und fotografieren

Pressemitteilung des BayVGH zum Beschluss vom 10.01.2013, Az.: 1 CS 12.2638 Eigentümer eines Baudenkmals müssen dulden, dass Denkmalschutzbehörden nicht nur das Grundstück besichtigen und fotografieren dürfen, sondern das Gebäude auch zu Dokumentationszwecken einsehen dürfen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn das zu schützende Gebäude von außen bereits marode erscheint und sich der Verdacht aufdrängt, der Eigentümer komme seinen gesetzlichen Verpflichtungen, das Bauwerk zu erhalten, nicht nach.
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20. April 2012

Namensschutz für ein Landgut – landgut-borsig.de

Kommentar zum Urteil des BGH vom 28.09.2011, Az.: I ZR 188/09</strong

Häuser oder Grundstücke werden häufig nach bekannten Persönlichkeiten benannt. Entweder um sie zu ehren oder weil sie dort geboren wurden. Was geschieht mit dem Namen der Liegenschaft, wenn sie veräußert wird? Erwirbt der neue Eigentümer gleichzeitig das Recht an dem entsprechenden Namen? Der BGH befasste sich mit der Frage, ob die inoffizielle Bezeichnung eines Landgutes sich soweit „verselbstständigen“ kann, so dass es keiner Zustimmung des ursprünglichen Namensträgers zur Verwendung des Namens, z.B. zur Registrierung und Verwendung einer Domain, mehr bedarf.

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05. Juni 2009

Privatparkplatz: „Das ist doch pure Abzocke“

Urteil des BGH vom 05.06.2009, Az.: V ZR 144/08

Wer sein Fahrzeug entgegen klarer Hinweise auf einem privaten Grundstück abstellt und erst auf die Zahlung der Abschlepp- und Inkassogebühren sein Fahrzeug erhält, hat gegen den Grundstücksbesitzer keinen Rückzahlungsanspruch. Unabhängig vom räumlichen Ausmaß der Beeinträchtigung steht diesem ein Selbsthilferecht zu. Der Falschparker handelt aus verbotener Eigenmacht und kann daher keinen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung des Grundstücksbesitzers ableiten.

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