Inhalte mit dem Schlagwort „Grundstückseigentümer“

10. Februar 2011

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten muss unentgeltliche Fotografien zu gewerblichen Zwecken nicht gestatten

Urteil des BGH vom 17.12.2010, Az.: V ZR 45/10 Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind. Ein öffentlich-rechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlich-rechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.
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19. November 2010

Wirksames Hausverbot gegenüber GEZ-Angestellten

Urteil des AG Bremen-Blumenthal vom 23.08.2010, Az.: 42 C 43/10 Grundstückseigentümer dürfen GEZ-Mitarbeiter vom unangemeldeten  und ungenehmigten Betreten des Grundstücks abhalten und ihnen gegenüber ein Hausverbot erteilen, sofern dies dem Zweck des Einzugs von Rundfunkgebühren bzw. der Einholung hierzu erforderlicher Informationen dienen soll. Der GEZ stehen weitere als im Rundfunkstaatsvertrag normierte Auskunftsansprüche nicht zu. Bei Verletzung des Hausverbots besteht für den Eigentümer die Gefahr des Eingriffs in die geschützte Privatsphäre.
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