Inhalte mit dem Schlagwort „handelsübliche Nebenleistung“

24. Juni 2016

Angebot eines kostenlosen „Lasik Quick-Check“ verstößt gegen das Heilmittelwerberecht

Arzt leuchtet mit Lampe in Auge des Patienten
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 20.05.2016, Az.: 6 U 155/15

Wirbt ein Augenarzt mit einem kostenlosen Lasik Quick-Check, durch den ermittelt werden soll, ob der Sehfehler des Patienten durch eine Augenlaserbehandlung behoben werden kann, so stellt der Quick-Check eine unzulässige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 HWG dar. Der Arzt fördere dadurch erkennbar den Absatz einer bestimmten Operationsmethode, insbesondere liege hier keine handelsübliche Nebenleistung vor, da der Arzt den Quick-Check ja gerade als Besonderheit seines Angebots hervorhebe.

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24. März 2015

Kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik ist Werbezugabe i.S.d. Heilmittelwerbegesetzes (HWG)

Ein Taxi das vor einer roten Tür mit der Norufnummer 112 darauf steht
Pressemitteilung des BGH Nr. 20/2015 zum Urteil vom 12.02.2015, Az.: I ZR 213/13

Kostenlose Zugaben von Waren oder Dienstleistungen beim Kauf von Arzneimitteln oder Medizinprodukten sowie bei medizinischen Behandlungen sind grundsätzlich unzulässig, da die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung des Verbrauchers besteht. Auch das Angebot einer Augenklink, Patienten einen kostenlosen Fahrdienst für die Hinfahrt zur und Rückfahrt von der Behandlung anzubieten, unterfällt diesem generellen Verbot von Werbegaben. Etwas anderes könnte allerdings dann gelten, wenn es sich bei dem Fahrdienst um eine handelsübliche Nebenleistung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 3 HWG handelt. Dies wird nun das OLG Köln zu bewerten haben.

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