Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags auf einstweilige Verfügung
Beschluss des OLG Celle vom 09.03.2009, Az.: 13 W 20/09 Die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wurde, ist unzulässig, wenn sie mit dem Ziel eingelegt ist, die Erledigung der Hauptsache auszusprechen und wenn der Antragsgegner nicht am Verfahren beteiligt war.
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