„Executive edition“ nicht als Gemeinschaftswortmarke schutzfähig
Urteil des EuGH vom 21.01.2011, Az.: T- 310/08 Das Wortzeichen "executive edition" weist für Haushaltsgeräte im weiteren Sinne nicht die für eine Eintragung notwendige Unterscheidungskraft auf. Ein der englischen Sprache kundiger Durchschnittsverbraucher verbindet mit der Wortkombination ein Produkt gehobener Qualität. Der Ausdruck "executive edition" wird daher als Werbeaussage wahrgenommen, unabhängig von möglichen Bedeutungsalternativen des Wortes "executive". Auch ist durch vorherige Eintragungen von Wortmarken mit dem Bestandteil "executive" kein Anspruch auf Eintragung entstanden, da es sich jeweils um gebundene Entscheidungen handelt.
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