Inhalte mit dem Schlagwort „Herkunftsangabe“

29. August 2011

„Made in Germany“?

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 05.05.2011, Az.: 6 U 41/10

Ein Hersteller von Akku-Schlagschraubern versah seinen Firmennamen mit dem Zusatz "Germany". Die Waren des Unternehmens wurden mit dem Firmennamen etikettiert, welcher mit dem Zeichen ® versehen war. Dies stellt eine irreführende geographische Herkunftsangabe dar, wenn der relevante Verkehrskreis hierunter nicht ein Unternehmenskennzeichen versteht, sondern eine Marke. Ein Indiz hierfür ist die Benutzung des Zeichens ®.
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30. Juni 2011

Wortzeichen „gewerbezentrale“ nicht eintragungsfähig wegen fehlender Unterscheidungskraft

Beschluss des BPatG vom 09.02.2011, Az.: 29 W (pat) 54/10 Das Wortzeichen "gewerbezentrale" eignet sich nicht als betrieblicher Herkunftshinweis. Vielmehr beschreibt der Begriff eine zentrale Stelle, welche die Funktion der Leitung, Verwaltung, Koordination oder Versorgung mit Blick auf produzierende, Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe innehat. Die Waren und Dienstleistungen, für die das Wortzeichen angemeldet wurde wie z.B. Werbung und Erstellen von Software können von einer solche Stelle erbracht werden. Dem Begriff fehlt daher jegliche Unterscheidungskraft.
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21. Dezember 2010

Kugelform der „Rocher“-Praline kann herkunftsbestimmend sein

Urteil des BGH vom 22.04.2010, Az.: I ZR 17/05

a) Stellt ein Unternehmen ein Erzeugnis im Inland auf einer Messe aus, liegt eine Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr im Inland zu Werbezwecken vor, ohne dass es darauf ankommt, ob das Produkt in verpacktem oder unverpacktem Zustand ausgestellt wird. b) Durch ein solches Ausstellen im Inland wird noch keine Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen dieses Produktes im Inland begründet.
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23. November 2009

„Himalaya-Salz“ nur aus dem Himalaya

Presseinformation des LG Braunschweig vom 16.11.2009 Az.: 9 O 1286/09

Eine irreführende Produktbezeichnung wird nicht dadurch erlaubt, dass sie handelsüblich ist. Auch wenn der Ursprungsort des Produkts relativ gesehen nahe an dem im Namen enthaltenen Ort liegt, wird doch dadurch der Verbraucher unzulässig über den Ursprung getäuscht. Auch die Möglichkeit des Verbrauchers sich einfach zu informieren reicht nicht aus um die Täuschung zu vermeiden.
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11. August 2009

Vierlinden – eine geographische Herkunftsangabe

Beschluss des BGH vom 20.05.2009, Az.: I ZB 107/08 Im Rahmen der Prüfung des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist die Beurteilung, ob eine zukünftige Verwendung einer geographischen Herkunftsangabe für eine bestimmte Warengruppe vernünftigerweise zu erwarten ist, grundsätzlich Sache der nationalen Gerichte. Allein aus dem Umstand, dass das Bundespatentgericht der Bekanntheit einer Ortsbezeichnung bei der Prüfung des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG im konkreten Fall ein anderes Gewicht beimisst als das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, ohne ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zu richten, folgt keine Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters i.S. des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
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23. März 2009

Münchner Weißwurst

Beschluss des BPatG vom 17.02.2009, Az.: 30 W (pat) 22/06

Die Bezeichnung "Münchner Weißwurst" ist eine als geographische Herkunftsangabe nicht eintragungsfähige Gattungsbezeichnung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.
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