Inhalte mit dem Schlagwort „identifizierende Berichterstattung“

05. November 2015

Zur Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung

Kind schirmt sich mit seiner Hand ab und nimmt Abwehrhaltung ein
Urteil des LG Saarbrücken vom 16.07.2015, Az.: 4 O 152/15

Die Fotografien einer journalistischen Berichterstattung bedürfen vor Veröffentlichung grundsätzlich der Einwilligung der Abgebildeten, sofern diese als Person zu erkennen sind. Eine solche Erkennbarkeit scheitert dabei nicht an der Verpixelung des Gesichts der abgebildeten Person. Es genügt bereits wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne auf Grund weiterer Merkmale wie Statur, Kleidung oder weiterer Informationen innerhalb des Artikels, wenn auch nur im Bekanntenkreis, identifiziert werden. Ausnahmen hiervon stellen Personen der Zeitgeschichte dar.

Des Weiteren darf sich ein Pressevertreter nicht auf die Aussage eines einzelnen Polizeibeamten berufen ohne weitere Recherchen bezüglich des Wahrheitsgehaltes der Verdachtsumstände vorzunehmen. Lediglich einer amtlichen Pressemitteilung oder polizeilichen Meldung darf in der Regel gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden.

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30. Oktober 2015

Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch wiederholte Bildberichterstattung kann Schadensersatz in Höhe von 60.000 Euro rechtfertigen

mehrere Kamerateams in einer Reihe aufgereiht
Urteil des LG Hamburg vom 25.09.2015, Az.: 324 O 161/15

Die Veröffentlichung einer Reihe von Fotografien der Ehefrau eines weltbekannten, ehemaligen Formel 1-Rennfahrers, welche die abgebildete Person bei einem Krankenhausbesuch nach einem tragischen Schicksalsschlag zeigen, stellt auch unter Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar, welcher einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 60.000 EUR begründen kann.

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07. Januar 2015

Unzulässige Berichterstattung über eine Bank wegen überhöhter Kreditzinsen

Zeitung "Finance" liegt zusammengerollt auf der Tastatur eines Laptops.
Beschluss des OLG Köln vom 20.01.2014, Az.: 15 W 1/14

Eine identifizierende Berichterstattung über eine Bank mit der Aussage, sie habe einem Kunden über einen langen Zeitraum rechtswidrig überhöhte Zinsforderungen berechnet und damit zu seinem geschäftlichen Niedergang beigetragen, verletzt den Anspruch auf unternehmerische Wertgeltung und das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Bank. Gerade für eine Bank kann eine solche Aussage einen erheblichen Ansehensverlust und geschäftsschädigende Wirkung nach sich ziehen. Das Bankunternehmen muss diese Beeinträchtigung auch im Hinblick auf das mit der Berichterstattung wahrgenommene Informationsinteresse nicht hinnehmen.

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