Inhalte mit dem Schlagwort „identische Produkte“

06. Dezember 2016

Verwechslungsgefahr der Marken „Matratzen“ und „Matratzen Concord“ bejaht

vier weiße Matratzen aufeinander gestapelt und eine fünfte Matratze lehnt an dem Stapel
Urteil des EuG vom 19.11.2015, Az.: T-526/14

Aus der Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen spanischen Durchschnittsverbrauchers liegt zwischen den Marken „Matratzen“ (spanische Marke) und der Marke „Matratzen Concord“ (Unionsmarke) Verwechslungsgefahr vor. Schließlich ist ein begrifflicher Vergleich zwischen der älteren spanischen Marke und der angemeldeten Unionsmarke ohne Relevanz, da die ältere spanische und die angemeldete Unionsmarke keine Bedeutung für das aus den spanischen Durchschnittsverbrauchern bestehende maßgebliche Publikum haben und es folglich nicht an einen Begriff denken lassen.

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06. Dezember 2013

Zur Zulässigkeit von Werbung mit älteren Testergebnissen

Beschluss des BGH vom 15.08.2013, Az.: I ZR 197/12 Werbung mit älteren Testergebnissen ist grundsätzlich zulässig, wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Testergebnisse erkennbar gemacht wird und keine neueren Ergebnisse vorliegen. Zudem müssen die beworbenen Produkte dieselben wie die Geprüften sind, wobei sie auch nicht im Rahmen neuerer Entwicklung technisch überholt sein dürfen.
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