Wilder Streit um wilde Kerle
Pressemitteilung des LG München I vom 23.01.2009, Az.: 21 O 13662/07
Ein Illustrator wird aufgrund der Zeichnungen von Figuren oder Zeichnungen von Szenen mit fraglichen Figuren nicht Miturheber der literarischen Charaktere oder des gesamten literarischen Werkes. Daher wirkt dieser weder unmittelbar noch mittelbar an fraglichen Werken mit und kann keine Schadensersatzansprüche erheben.
WeiterlesenEin Illustrator wird aufgrund der Zeichnungen von Figuren oder Zeichnungen von Szenen mit fraglichen Figuren nicht Miturheber der literarischen Charaktere oder des gesamten literarischen Werkes. Daher wirkt dieser weder unmittelbar noch mittelbar an fraglichen Werken mit und kann keine Schadensersatzansprüche erheben.