Inhalte mit dem Schlagwort „Internetauktion“

13. September 2016 Top-Urteil

Eigengebote auf eBay erhöhen Kaufpreis nicht – PKW für 1,50 EUR

eBay Drei Zwei Eins, meins
Urteil des BGH vom 24.08.2016, Az.: VIII ZR 100/15

Wer auf eBay durch Eigengebote („Shill Bidding“) den Kaufpreis für eigens angebotene Produkte künstlich nach oben treibt, führt keinen Vertragsschluss zu dem manipulierten Preis herbei. Denn wer selbst Gebote abgibt, trägt keinem „anderen“ den Vertragsschluss an. Wenn neben dem Eigenbieter nur ein einziger tatsächlicher Bieter an der Auktion beteiligt ist, kann das zur Folge haben, dass ein PKW im Wert von rund 16.000 € für 1,50 € verkauft wird. Das ist auch nicht sittenwidrig, weil darin gerade der Reiz einer Internetauktion liegt.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
30. Januar 2018

eBay-Kauf zum Sofortpreis von 1 € kann bei Irrtum angefochten werden

eBay, bunt umrandete Sprechblasen mit Beschriftung "3..2..1..meins"
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 09.03.2017, Az.: 274 C 21792/16

Stellt ein Verkäufer auf eBay ein Angebot zu einem Sofortkaufpreis von 1 € ein, so besteht für ihn die Möglichkeit den daraufhin geschlossenen Vertrag anzufechten, wenn er eigentlich eine Auktion mit einem Startpreis von 1 € starten wollte und die Wahl der Verkaufsart auf einem Irrtum beruht. Denn insbesondere aufgrund der konkreten Webseitengestaltung und der scheinbar häufigeren Gestaltungs-Änderungen der Plattform, erscheint eine Verwechslung im Hinblick auf die Anordnung der vertauschten Buttons neben- bzw. übereinander auch für erfahrene Nutzer durchaus als möglich.

Weiterlesen
01. August 2016

„Spaßbieter“-Klausel in eBay-Angebot ist unzulässig

Weißes Einkaufswagen-Symbol auf grüner Taste einer Computertastatur.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 12.05.2016, Az.: 22 U 205/14

Die Klausel „Spaßbieter zahlen 20% des Kaufpreises“ ist mehrdeutig und verstößt damit gegen die Wertung des § 305 c Abs. 2 BGB. Die Klausel stellt die Vereinbarung einer Vertragsstrafe dar. Auf der einen Seite könnte als "Spaßbieter" (nur) ein Bieter gemeint sein, der ein Gebot abgibt, obwohl er den Gegenstand gar nicht kaufen will. Auf der anderen Seite könnten als „Spaßbieter“ alle Personen gemeint sein, die sich, die zunächst ernsthaft geboten haben, dann aber keinen - ausreichenden - rechtlichen Grund für einen Rücktritt bzw. für die Verweigerung der Abnahme haben. Dabei ist aus dem Wortlaut der Klausel auch nicht eindeutig zu entnehmen, unter welchen Umständen als begründet anzusehen sind.

Weiterlesen
17. April 2014

Bei einer vorzeitig abgebrochenen eBay Auktion kommen weder Kaufvertrag noch Sekundäransprüche zustande, wenn das Mindestangebot nicht erreicht wurde

Urteil des AG Neuwied vom 08.07.2013, Az.: 42 C 430/13

Bei einer vorzeitig abgebrochenen eBay Auktion kommt kein Kaufvertrag zwischen den Parteien zustande, wenn das abgegebene Höchstgebot nicht das vom Auktionar festgelegte Mindestgebot erreicht. Auch entstehen hierdurch keine Sekundäransprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer. Entscheidend für das Zustandekommen eines Kaufvertrages sind übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien. Zur Auslegung dieser können die AGB von eBay herangezogen werden.

Weiterlesen
30. April 2012

Schadensersatz bei Versteigerung eines Plagiats

Urteil des BGH vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10 a) Bei einer Internetauktion rechtfertigt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot eines Bieters ein dem (angenommenen) Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters. b) Aus einem geringen Startpreis (hier: 1 €) bei einer Internetauktion ergeben sich keine Rückschlüsse auf den Wert des Versteigerungsobjekts. c) Ob und mit welchem Inhalt bei einer Internetauktion durch die Angebotsbeschreibung des Anbieters eine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Meistbietenden zustande kommt, ist unter umfassender Würdigung der abgegebenen Willenserklärungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. d) Grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers von der Unechtheit eines im Internet unter Angabe des Markennamens versteigerten Luxusobjekts kann nicht mit der Begründung bejaht werden, es sei erfahrungswidrig, dass ein solcher Gegenstand mit einem Startpreis von nur einem Euro angeboten werde.
Weiterlesen
12. August 2010

Schadensersatzanspruch bei vorzeitiger Beendigung einer Online-Auktion

Urteil des AG Gummersbach vom 28.06.2010, Az.: 10 C 25/10

Bei vorzeitigem Beenden einer eBay-Auktion kommt zwischen dem Bieter des höchsten Gebots und dem Verkäufer ein Kaufvertrag zustande, es sei denn, der Verkäufer kann sich auf eine Anfechtung berufen. Dem Bieter steht damit grundsätzlich ein Anspruch auf die Ware oder bei ernsthafter Erfüllungsverweigerung ein Schadensersatzanspruch zu.
Weiterlesen
23. Februar 2010

Keine Verpflichtung zur Verwendung von AGB bei eBay

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 04.12.2009, Az.: 3-12 0 123/09

Ein gewerblicher Verkäufer ist im Fernabsatz nicht verpflichtet Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Eine Abmahnung, die sich hierauf bezieht, ist unberechtigt, so das LG Frankfurt am Main.
Weiterlesen
03. April 2007

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen der e-tail GmbH

Urteil des LG Paderborn vom 03.04.2007, Az.: 7 0 20/07 Wir haben für unseren Mandanten gegen die e-tail GmbH vor dem LG Paderborn eine Zurückweisung des Antrags der e-tail GmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt. ...
Weiterlesen
16. September 2006

Wir sind umgezogen!

Unsere neue Adresse lautet: Anwaltskanzlei Hild & Kollegen Konrad-Adenauer-Allee 55 86150 Augsburg Telefon: 0821 / 420 79 50 Fax: 0821 / 420 795 95
Weiterlesen
25. Juni 2005

Tele Hansa GmbH Stand Juni 2005

Da uns vermehrt Anfragen nach dem Verfahrensstand in unserer Sache gegen die Firma Tele Hansa GmbH erreichen, fassen wir den neuesten Sachverhalt kurz zusammen: Das AG Augsburg hat sich als örtlich unzuständig erklärt. Wir müssen daher erneut Klage einreichen. Wir haben jedoch von der Staatsanwaltschaft Hamburg Informationen über laufende Ermittlungen erhalten. Deren Ausgang abzuwarten erscheint uns sinnvoll im Hinblick auf unsere Klage. Von einer Einsicht in die Ermittlungsakten gegen die Tele Hansa GmbH hat uns die Staatsanwaltschaft Hamburg abgeraten, da diese mittlerweile mehrere Umzugskartons umfassen. Den Geschädigten raten wir zunächst schriftlich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Tele Hansa GmbH zu stellen: Staatsanwaltschaft Hamburg Gorch-Fock-Wall 15 20355 Hamburg
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a