eBay muss eigenständig Rechtsverstöße bereits auffällig gewordener Händler verhindern
Nach dem sog. "notice and take down"-Prinzip sind Betreiber eines Online-Marktplatzes dazu verpflichtet ein Angebot unverzüglich zu sperren, sobald ein Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung vorliegt. Darauf aufbauend entschied das OLG Frankfurt a. M., dass diese außerdem eine "Erfolgsabwendungspflicht" trifft. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um weitere Verstöße durch die beanstandeten Händler-Accounts zu verhindern. Diese Pflicht sei zumutbar, da hierfür spezielle Filtersoftware zur Verfügung stehe.