Inhalte mit dem Schlagwort „Irrtum“

06. Februar 2018

Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen

Geld auf einem Tisch in Scheinen und Münzen
Urteil des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 53/16

Der durch eine irreführende Blickfangangabe verursachte Irrtum wird auch bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen regelmäßig nicht durch einen Hinweis am Ende eines nachfolgenden umfangreichen und unübersichtlichen Texts ausgeräumt, dessen inhaltlicher Bezug zum Blickfang nicht klargestellt wird.

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30. Januar 2018

eBay-Kauf zum Sofortpreis von 1 € kann bei Irrtum angefochten werden

eBay, bunt umrandete Sprechblasen mit Beschriftung "3..2..1..meins"
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 09.03.2017, Az.: 274 C 21792/16

Stellt ein Verkäufer auf eBay ein Angebot zu einem Sofortkaufpreis von 1 € ein, so besteht für ihn die Möglichkeit den daraufhin geschlossenen Vertrag anzufechten, wenn er eigentlich eine Auktion mit einem Startpreis von 1 € starten wollte und die Wahl der Verkaufsart auf einem Irrtum beruht. Denn insbesondere aufgrund der konkreten Webseitengestaltung und der scheinbar häufigeren Gestaltungs-Änderungen der Plattform, erscheint eine Verwechslung im Hinblick auf die Anordnung der vertauschten Buttons neben- bzw. übereinander auch für erfahrene Nutzer durchaus als möglich.

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18. August 2016

Kein Lieferanspruch bei fehlerhafter Kaufpreisangabe

weißes Einkaufswagensymbol auf einer blauen Enter-Taste einer weißen Tastatur
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.05.2016, Az.: I-16 U 72/15

Dem Kunden eines Online-Shops steht kein Anspruch auf Warenlieferung zu, wenn es sich bei dem im Verkaufsangebot angegebenen Kaufpreis offensichtlich um eine fehlerhafte Preiskalkulation in Folge eines Computerfehlers handelt. Zwar ist die per E-Mail übermittelte Auftragsbestätigung grundsätzlich als Angebotsannahme einzuordnen und folglich von einem wirksamen Vertragsschluss auszugehen, die Durchsetzung des daraus resultierenden Lieferanspruches scheidet jedoch nach den in § 242 BGB verankerten Grundsätzen von Treu und Glauben aus. Demnach kann sich der Käufer bei einem deutlich zu niedrigen Kaufpreis (hier: ein Prozent des Marktwertes) nicht auf den Vertrag berufen, wenn dieser neben der fehlerhaften Preisangabe, auch die Unzumutbarkeit einer weiteren Vertragsdurchführung für den Verkäufer erkennt. Einen zulässigen Anfechtungsgrund kann die pauschale Berufung auf einen Systemfehler hingegen nicht begründen.

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14. Juli 2014

Angebotsbeendigung bei eBay wegen Irrtums

Urteil des LG Fulda vom 09.05.2014, Az.: 1 S 19/14

Wird eine Auktion auf der Internetplattform eBay vorzeitig durch den Verkäufer beendet, so kommt grundsätzlich ein Vertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande. Die Annahmeerklärung des Verkäufers kann jedoch unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme stehen, welcher dann eingreift, wenn ein Irrtum vorliegt, der zur Anfechtung berechtigt. Für das Eingreifen des Vorbehalts ist derjenige darlegungs- und beweispflichtig, der sich auf den Vorbehalt beruft. Im Falle fehlender Beweise für einen Irrtum kann ein Schadensersatzanspruch des Höchstbietenden entstehen.

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06. November 2013

Abbruch einer eBay-Auktion wegen vergessener Angabe eines Mindestverkaufspreises

Beschluss des LG Gießen vom 25.07.2013, Az.: 1 S 128/13 Der Abbruch eines Verkaufsangebots auf eBay ist nach den AGB der Verkaufsplattform im Falle eines Irrtums nur dann möglich, wenn nach §§ 119 ff. BGB der Nachweis seitens des Verkäufers geführt wird, dass tatsächlich ein Irrtum vorliegt und unmittelbar nach Erlangen der Kenntnis von dem Irrtum eine Anfechtung erklärt wird. Eine Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB ist auch dann nicht anzunehmen, wenn durch die fehlende Angabe eines Mindestverkaufspreises ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung droht.
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02. Juni 2009

„Lieferzeit auf Nachfrage“

Urteil des OLG Hamm vom 17.03.2009, Az.: 4 U 167/08

Der Zusatz "Lieferzeit auf Nachfrage" in der Internetwerbung ist irreführend, da über die Verfügbarkeit der Ware ein Irrtum erregt wird. Der Kunde geht davon aus, dass ein Internetversandhandel unverzüglich liefern kann oder genau informiert, ob und wann die Ware geliefert wird. Jener Zusatz klärt nicht darüber auf, dass es keinen festen Zwischenhändler gibt, bei dem sich der Händler sicher mit der Ware eindecken kann.

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