Inhalte mit dem Schlagwort „journalistische Berichterstattung“

02. Oktober 2018

Veröffentlichung eines Facebook-Profilbilds zur öffentlichen Anprangerung durch mediale Berichterstattung unzulässig

Social Media Profil auf das mit Finger gezeigt wird
Urteil des OLG München vom 01.03.2018, Az.: 29 U 1156/17

Die Veröffentlichung des Fotos einer Person im Rahmen von medialer Berichterstattung ist unzulässig, wenn sich die Berichterstattung auf die öffentliche Anprangerung von einzelnen Personen richtet. Die Bild-Zeitung hatte den Beitrag einer Facebook-Nutzerin mit negativen Äußerungen über Flüchtlinge in ihrer Online-Ausgabe unter der Überschrift „Hass auf Flüchtlinge - BILD stellt die Hetzer an den Pranger“ veröffentlicht. Eine solche Veröffentlichung ist rechtswidrig, da das Persönlichkeitsrecht der Facebook-Nutzerin gegenüber der Pressefreiheit der Zeitung überwiegt. Zwar sei es Aufgabe der Medien, die in Politik und Gesellschaft geführte Flüchtlingsdebatte in ihrer Berichterstattung aufzugreifen; dafür sei es aber nicht erforderlich, die Hetzer personalisiert mit Foto und unter Namensnennung öffentlich an den Pranger zu stellen.

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27. August 2015

Zulässigkeit der Namensnennung in journalistischer Berichterstattung

Viele Zeitungen liegen auf einem Stapel
Urteil des LG Düsseldorf vom 03.06.2015; Az.: 12 O 137/15

Grundsätzlich ist die identifizierbare Darstellung von Personen im Rahmen einer journalistischen Berichterstattung zulässig, wenn ein entsprechendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegeben ist. Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn Aktualitätsbezug vorliegt oder der betroffene selbst Anlass dazu gegeben hat. Allerdings ist ein Unterlassungsanspruch zu bejahen, wenn man zwar mit der Nennung seines Namens in einem Artikel einverstanden ist, jedoch nicht mit dessen Umfang, da diese Nennung dann gegen das Recht auf Anonymisierung – einem Ausfluss der allgemeinen Persönlichkeitsrechts - verstößt.

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