Ultimate Fighting muss in die zweite Runde
Beschluss des BVerfG vom 08.12.2010, Az.: 1 BvR 2743/10 Das Bundesverfassungsgericht hat es im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt, das vorläufige Verbot der Ausstrahlung von Fernsehsendungen, in denen über Ultimate Fighting berichtet wird, aufzuheben. Zwar könnten dem Antragsteller durch das vorläufige Verbot finanzielle Nachteile entstehen. Die durch die Ausstrahlung der gewaltverharmlosenden Sendungen drohende Jugendgefährdung würde allerdings bei weitem überwiegen.
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