Inhalte mit dem Schlagwort „Jugendschutz – Polizei – Nordrhein-Westfalen“

20. Juli 2016 Kommentar

Zur Verletzung des Namensrechts am Begriff „Polizei“ durch die Domain polizei-jugendschutz.de

Polizeiauto dass am Straßenrand steht, von dem man nur den Schriftzug auf der Seite sieht
Kommentar zum Urteil des OLG Hamm vom 20.05.2016, Az. 12 U 126/15

Wird unbefugt ein Name im Rahmen einer Domain verwendet, an dem der Domaininhaber kein eigenes Recht hat und tritt dadurch eine Zuordnungsverwirrung ein, kann gegen diesen ein Anspruch auf Unterlassung und Freigabe der Domain geltend gemacht werden.

Das Oberlandesgericht Hamm hatte nun in einem solchen Fall zu entscheiden, ob und wem ein solcher Anspruch zustehen kann, wenn der Begriff „Polizei“ im Rahmen einer Domain Verwendung findet.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a