Keine Sachmangelrüge bei Lizenzanalogie
Wer ohne Nutzungsrechte fremde Kartografien auf seiner eigenen Webseite gewerblich verwendet, muss sich im Wege der Lizenzanalogie so stellen lassen, als hätte er sich die Rechte durch Abschluss eines Lizenzvertrages einräumen lassen. Auf Mängel im Kartenmaterial und damit auf eine Verringerung der fiktiven Lizenzgebühr kann er sich nicht berufen, da er durch das unrechtmäßige Verwenden der Karten dem Lizenzgeber gar nicht erst die Möglichkeit eingeräumt hat, fehlerfreies Kartenmaterial liefern zu können.