Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen
Pressemitteilung Nr. 107/2010 des BGH zum Urteil vom 20.05.2010, Az.: Xa 68/09
Ryanair darf die Barzahlung ihrer Flugtickets weiterhin ausschließen. Ausschlaggebend für eine solche Zulässigkeit ist, dass das Unternehmen ihre Leistung hauptsächlich im Fernabsatz erbringt und eine Barzahlung für den Kunden wie auch Ryanair mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Für Kartenzahlungen darf Ryanair jedoch keine zusätzlichen Gebühren erheben, da diese Gebührenregelung den Kunden in unangemessener Weise benachteiligt.