Inhalte mit dem Schlagwort „Kenntniserlangung der Rechtsverletzung“

14. September 2016

Sharehoster haftet ab Kenntnis für Urheberrechtsverletzungen

Tastatur mit roter Taste mit der Aufschrift "illegaler Download"
Urteil des LG München I vom 10.08.2016, Az.: 21 O 6197/14

Eine Sharehoster haftet als Gehilfe für die begangene Urheberrechtsverletzung eines unbekannten Dritten, wenn es der Betreiber trotz Kenntnis der rechtsverletzenden Dateien unterlässt, die streitgegenständlichen Daten und Verlinkungen von seinen Servern zu entfernen, sowie bestehende Linksammlungen auf neue rechtsverletzende Verlinkungen zu kontrollieren. Die Rechtspflicht zur Abwendung des Taterfolges ergibt sich dabei aus einer Garantenstellung des Sharehosters, welcher in Folge der systematischen Anonymität eine spezifische Gefahrenquelle schafft, welche über das allgemeine Risiko, dass rechtlich neutrale Dienste für rechtswidrige Zwecke missbraucht werden können, hinausgeht.

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11. Juli 2013

Personensuchmaschine muss Inhalte von Dritten nicht vorher überprüfen

Beschluss des LG Köln vom 26.06.2013, Az.: 28 O 80/12 Der Betreiber einer Personensuchmaschine muss seine Beiträge vor Veröffentlichung auf Rechtsverletzungen nicht überprüfen, wenn er ersichtlich Mitteilungen oder Bilder von Dritten, die diese Inhalte öffentlich im Internet zur Schau stellen, veröffentlicht. Dies wäre unzumutbar, da das Informationsportal dadurch die schnellen und aktuellen Informationen nicht verbreiten könnte. Somit trifft den Betreiber erst dann eine Prüfpflicht, wenn er Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt.
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