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07. Juli 2023

Entscheidung im Namensstreit um Düsseldorfer Festival

Menschen feiern bei Sonnenuntergang auf einem Festival
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 29.07.2019, Az.: I-20 U 34/19

Die ursprüngliche Veranstalterin des Festivals „Kiesgrube“ hat vor dem OLG Düsseldorf einen Streit um die Benutzung des Namens „Kiesgrube“ gegen die aktuellen Veranstalter, ein Eventunternehmen verloren. Das Eventunternehmen habe etwaige Rechte an dem Werktitel von der ursprünglichen Veranstalterin erworben und die Durchführung der Veranstaltung maßgeblich dem Eventunternehmen überlassen, daher habe dieses die „besseren“ Rechte an der Nutzung des Namens.

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