Inhalte mit dem Schlagwort „Kontoinhaber“

22. Oktober 2015 Top-Urteil

Bei Markenverletzung kann eine Bank die Auskunft über Kontodaten nicht verweigern

Kreditkarten oder andere Bankkarten liegen auf einem Stapel
Pressemitteilung Nr. 178/2015 des BGH zum Urteil vom 21.10.2015, Az.: I ZR 51/12

Wird die Veräußerung einer Markenfälschung über ein Bankkonto abgewickelt und steht dieses somit offensichtlich im Zusammenhang mit einer Markenverletzung, so kann sich die Bank nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO berufen und die Auskunft über Namen und Anschrift des Kontoinhabers nicht verweigern. Das Grundrecht der Markeninhaberin auf Schutz des geistigen Eigentums und einen wirksamen Rechtsschutz sei hier höher einzustufen als das des Kontoinhabers auf Schutz der persönlichen Daten nach Art. 8 EU-Grundrechtecharta und das Recht der Bank auf Berufsfreiheit nach Art. 15 EU-Grundrechtecharta.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
14. Juni 2016

Banken müssen bei Markenverletzungen den Kontoinhaber bekanntgeben

Schwarze Bank mit einem goldenen Paragraphen.
Urteil des BGH vom 21.10.2015, Az.: I ZR 51/12

§ 19 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 MarkenG ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass ein Bankinstitut nicht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn das Konto für den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit einer offensichtlichen Markenverletzung genutzt wurde.

Weiterlesen
12. April 2016

Online Banking: Beweislast bei streitiger Autorisierung eines Zahlungsvorgangs

Eine Frau greift mittels Tablet auf Online Banking zu
Urteil des BGH vom 26.01.2016, Az.: XI ZR 91/14

a) Bei dem Nachweis der Autorisierung eines Zahlungsvorgangs mittels eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments ist nach § 675w Satz 3 BGB Voraussetzung einer Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises, dass auf Grundlage aktueller Erkenntnisse die allgemeine praktische Unüberwindbarkeit des eingesetzten Sicherungsverfahrens sowie dessen ordnungsgemäße Anwendung und fehlerfreie Funktion im konkreten Einzelfall feststehen.

b) Der Zahlungsdienstnutzer muss zur Erschütterung eines für die Autorisierung eines Zahlungsauftrags sprechenden Anscheinsbeweises keinen konkreten und erfolgreichen Angriff gegen das Authentifizierungsinstrument vortragen und beweisen, sondern kann sich auch auf außerhalb des Sicherheitssystems des Zahlungsdienstleisters liegende Umstände stützen, die für einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang sprechen.

c) Es gibt keinen einen Anscheinsbeweis rechtfertigenden Erfahrungssatz, dass bei einem Missbrauch des Online-Bankings, wenn die Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments korrekt aufgezeichnet worden und die Prüfung der Authentifizierung beanstandungsfrei geblieben ist, eine konkrete grob fahrlässige Pflichtverletzung des Zahlungsdienstnutzers nach § 675v Abs. 2 BGB vorliegt.

d) Zur Anwendbarkeit der Grundsätze der Anscheinsvollmacht und eines Handelns unter fremdem Namen bei einem Missbrauch des Online-Bankings.

Weiterlesen
17. September 2014

Haftung bei „Man-in-the-middle“-Angriff beim Onlinebanking

Urteil des LG Darmstadt vom 28.08.2014, Az.: 28 O 36/14

Wird ein Kontoinhaber beim Online-Banking Opfer einer manipulierten Autorisierung bei der Nutzung des Smart-TAN-plus-Verfahrens („Man-in-the-middle“-Angriff), so ist ihm dieser Angriff kraft Rechtsscheingrundsätzen zuzurechnen und er haftet selbst.

Weiterlesen
12. Mai 2011

Zur Vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos

Pressemitteilung Nr. 84/2011 des BGH vom 11.05.2011, Az.: VIII ZR 289/09

Der Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos haftet für Angebote, die ein anderer unter seinem Namen einstellt, nur nach den allgemeinen Regeln der Stellvertretung. Allein die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines eBay-Mitgliedskontos hat deshalb nicht zur Folge, dass der Kontoinhaber sich die von einem Dritten unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegeben Erklärungen zurechnen lassen muss. Mit der Entscheidung gestaltet der BGH seine Rechtsprechung zur Haftung für die Nutzung von eBay-Konten durch Dritte weiter aus.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a