Inhalte mit dem Schlagwort „Kontrollpflicht“

03. August 2016

Rechtsverstöße von Amazon sind einem Marketplace-Händler zuzurechnen

Frau hält Amazon-Paket in den Händen
Beschluss des OLG Köln vom 06.05.2015, Az.: 6 W 29/15

Einen Amazon-Marketplace-Händler trifft eine Kontrollpflicht hinsichtlich der für seine Angebote angezeigten Produktinformationen. Der Händler kann sich in einem Ordnungsmittelverfahren wegen der Angabe falscher UVP nicht darauf berufen, er habe keinen Einfluss auf den Algorithmus, der die verschiedenen Angebote bei Amazon miteinander verknüpft. Die Verletzung der Kontrollpflicht des Händlers begründet ohne weiteres das für die Verhängung eines Ordnungsgeldes erforderliche Verschulden.

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11. März 2013

Ehemann haftet bei Filesharing nicht für Ehefrau und Kinder

Urteil des LG Köln vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11 Der Anscheinsbeweis einer Täterschaft ist dann erschüttert, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines anderweitigen Geschehensablaufs besteht. Dies ist der Fall, wenn auch die Ehefrau und die Kinder Zugriff auf den Internetanschluss hatten und ebenfalls als Täter in Betracht kommen. Eine Störerhaftung scheitert bezüglich des Ehepartners daran, dass gegenüber diesem keine anlasslose Prüf- und Kontrollpflicht besteht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az.: 6 U 239/11). In Bezug auf die Kinder scheitert eine Störerhaftung am fehlenden Kausalitätsnachweis, da nicht festgestellt werden kann, dass eine etwaige Verletzung von Prüfpflichten gegenüber den Kindern für die Urheberrechtsverletzungen kausal geworden wäre.
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22. Oktober 2012

Anschlussinhaber haftet nicht für Frau und Kind

Urteil des LG Köln vom 11.09.2012, Az.: 33 O 353/11 Wird ein geschütztes Werk von einer bestimmten IP-Adresse aus über ein Peer-to-Peer Netzwerk zugänglich gemacht, kann die Vermutung, dass der Anschlussinhaber für diese Rechtsverletzung verantwortlich ist, dadurch entkräftet werden, dass neben dem Anschlussinhaber noch andere Haushaltsangehörige in Betracht kommen. Da zwischen Ehepaaren keine Prüf- und Kontrollpflichten bestehen, haftet der Anschlussinhaber nicht für eine mögliche Urheberrechtsverletzung seiner Frau.
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