Bezeichnung eines Hotels als „Hühnerstall“ stellt zulässige Meinungsäußerung dar
Urteil des OLG Stuttgart vom 11.09.2013, Az.: 4 U 88/13 Der Betreiber eines Hotels hat keinen Anspruch gegenüber einer Hotelbewertungsplattform, eine Bewertung seines Hotels als „Hühnerstall“ zu löschen. Die Bezeichnung stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar, die insbesondere die Grenze zur Schmähkritik nicht annähernd erreicht. Zum einen wird mit der Bezeichnung das Stilmittel der Satire im Zusammenhang mit dem Namen des Hotels („Landhotel Hühnerhof“) angewandt, zum anderen verbindet man mit dem Begriff lediglich Unordnung - nicht zwingend aber Dreck und Schmutz.
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