Der Lebenslauf als Zitat
Urteil des LG Hamburg vom 13.03.2009, Az.: 308 O 645/08
Wird ein fremder Lebenslauf ohne optische Abgrenzung völlig in die eigene Webseite integriert, kann eine eigentlich urheberrechtlich zustimmungsbedürftige Nutzung durch das Zitatrecht gedeckt sein. Im vorliegenden Fall setzt sich die Webseite durchgehend mit dem Lebenslauf inhaltlich auseinander. Bei einer kritischen Bewertung einer Selbstdarstellung erscheint die Wiedergabe des gesamten Lebenslaufs, der in dieser Form selbst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, durchaus angemessen. Zudem stellen die Ausführungen ein selbständiges Sprachwerk mit eigener Gedankenführung dar, in denen das Zitieren erfolgt.
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