Inhalte mit dem Schlagwort „Lebensmittelladen“

02. April 2014

Die Veröffentlichung von Bewertungen von Lebensmittelbetrieben ohne entsprechende Rechtsgrundlage ist unzulässig

Beschluss des VG Berlin vom 19.03.2014, Az.: VG 14 L 35.14

Die Veröffentlichung von sog. Smiley-Listen in einem Online-Portal von zwei Berliner Bezirken ist unzulässig, wenn damit Lebensmittelbetriebe dieser Bezirke bewertet werden. Zwar scheint der Verbraucher hier ein schutzwürdiges Interesse daran zu haben, über etwaige Mängel aufgeklärt zu werden, allerdings kann dies nicht erfolgen, wenn es im Bereich von Lebensmittelmärkten – anders als bei der Warnung vor konkreten Erzeugnissen - keine entsprechende Rechtsgrundlage für die Rechtfertigung einer derartige Bekanntgabe gibt.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a