Inhalte mit dem Schlagwort „Medizinprodukt“

28. April 2014

Werbung für Medizinprodukte bei fehlendem Wirksamkeitsnachweis irreführend

Urteil des OLG Celle vom 05.12.2013, Az.: 13 W 77/13

Werbeaussagen wie "ein Kinesiologie-Tape unterstützt die Verbesserung von Mikrozirkulation und aktiviert das Lymph- und endogene analgetische System" und "24 Stunden trainierende Wirkung der Gelenkfunktion" sind irreführend, wenn eine hinreichende wissenschaftliche Absicherung solcher angepriesenen Wirkungen nicht feststellbar ist.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung muss, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, geeignet sein, den Verletzer wirklich und ernsthaft von Wiederholungen abzuhalten. Die Vertragsstrafe muss dabei so bemessen sein, dass der Schuldner von einem weiteren Verstoß künftig absieht. Im Geschäftsbereich normaler wirtschaftlicher Bedeutung liegt eine ausreichende Vertragsstrafe zwischen 2.500€ und 10.000€.

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11. März 2014

Apotheken dürfen keinen Magnetschmuck verkaufen

Pressemitteilung Nr. 68/2013 des BVerwG zum Urteil vom 19.09.2013, Az.: 3 C 15.12

Magnetschmuck, welcher weder Arzneimittel noch Medizinprodukt darstellt und dessen positive Wirkung auf die menschliche Gesundheit nicht nachvollziehbar ist, gehört nicht zum zulässigen Warensortiment einer Apotheke und darf nicht verkauft werden.

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06. August 2013

Vitalpilze

Urteil des BGH vom 17.01.2013, Az.: I ZR 5/12 a) Eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 liegt auch dann vor, wenn die Angabe mangels Bestimmtheit nicht zulassungsfähig im Sinne des Art. 13 Abs. 1 der Verordnung ist und daher eine unspezifische Angabe im Sinne des Art. 10 Abs. 3 der Verordnung darstellt. b) Solange die Listen nach Art. 13 und 14 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 noch nicht erstellt sind, kann Art. 10 Abs. 3 der Verordnung nicht vollzogen werden. c) Das Vorliegen der in Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genannten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer auf spezifische Vorteile bezogenen gesundheitsbezogenen Angabe muss vom Verwender dargelegt und im Bestreitensfall bewiesen werden. Auf die Übergangsregelungen in Art. 28 der Verordnung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
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30. März 2010

Werbung für ein nicht zugelassenes Arzneimittel wettbewerbswidrig

Urteil des LG Köln vom 14.05.2009, Az.: 31 O 374/06 Ein pharmazeutisches Produkt, das aufgrund seiner Wirkstoffe als Arzneimittel einzustufen ist, muss durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden. Erst mit erfolgter Zulassung durch das Bundesinstitut darf für das Präparat geworben werden. Fehlt diese Zulassung, ist die Bewerbung des Produkts wettbewerbswidrig.
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01. Februar 2010

CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten

Urteil des BGH vom 9.7.2009, Az.: I ZR 193/06

a) Hyaluronsäure-Natrium-Fertigspritzen zur intraartikulären Anwendung bei Gelenkerkrankungen sind Medizinprodukte i.S. des § 3 Nr. 1 lit. a MPG. Soweit für sie eine Individualrezeptur vorliegt, brauchen sie bei der Abgabe keine CE-Kennzeichnung zu tragen.
b) Die Anbringung der CE-Kennzeichnung an einem Medizinprodukt ist nicht deshalb entbehrlich, weil dieses von einem Apotheker an einen Arzt für dessen Praxisbedarf abgegeben wird.
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