Informationspflichten des Unternehmers bleiben
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 07.05.2009, Az.: 2-3 0 35/09
Bietet ein Unternehmer bei einer Internetversteigerung in seinem Account einen Artikel als privat an - auch mit dem Zusatz "für einen Freund" - so ist trotzdem auf eine gewerbliche Tätigkeit zu schließen.