Tücken bei Wahl der Nachbesserung beim Autokauf
Urteil des OLG Celle vom 19.12.2012, Az.: 7 U 103/12 Will der Käufer nur Nachbesserung einzelner Teile, kann er wegen weiterer Mängel nicht mehr Ersatzlieferung des gesamtem Kaufgegenstandes verlangen. Dies gilt auch, wenn der Käufer sich hinsichtlich einzelner Teile ausdrücklich gegen eine Nachbesserung ausgesprochen hatte. Dabei führt der Einbau von neuwertigen original Austauschteilen des Fahrzeugherstellers zu Mängelfreiheit ohne technische oder merkantile Wertminderung.
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