Inhalte mit dem Schlagwort „Montagsauto“

28. Februar 2013

Tücken bei Wahl der Nachbesserung beim Autokauf

Urteil des OLG Celle vom 19.12.2012, Az.: 7 U 103/12 Will der Käufer nur Nachbesserung einzelner Teile, kann er wegen weiterer Mängel nicht mehr Ersatzlieferung des gesamtem Kaufgegenstandes verlangen. Dies gilt auch, wenn der Käufer sich hinsichtlich einzelner Teile ausdrücklich gegen eine Nachbesserung ausgesprochen hatte. Dabei führt der Einbau von neuwertigen original Austauschteilen des Fahrzeugherstellers zu Mängelfreiheit ohne technische oder merkantile Wertminderung.
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19. Juli 2012

Das „Montagsauto“

Urteil des OLG Oldenburg vom 04.04.2012, Az.: 3 U 100/11

Ein Verkäufer muss sich etwaige Reparaturversuche im Rahmen des Gewährleistungsrechts nicht als vergebliche Versuche der Nacherfüllung zurechnen lassen, wenn sie in einer anderen Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Der Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund eines "Montagsautos" ist hingegen auch ohne Einräumung von Nachbesserungsversuchen grundsätzlich möglich. Handelt es sich jedoch lediglich um Bagatellmängel (hier: Mängelbeseitigungskosten 3 % des Gesamtkaufpreises), ist ein Fahrzeug nicht als "Montagsauto" einzuordnen.
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