Nachzahlungsklausel bei Prepaid-Verträgen unwirksam
Kunden eines Prepaid-Vertrages können davon ausgehen, dass mit Verbrauch ihres Guthabens keine weiteren Kosten mehr entstehen. Eine Klausel, die dem Anbieter eine verzögerte Abbuchung mit der Folge erlaubt, dass durch die Entstehung eines Negativsaldos der Kunde zur Nachzahlung verpflichtet wird, enthält eine von der ursprünglichen Vorleistungspflicht abweichende Regelung und verstößt gegen das Transparenzgebot. Gleiches gilt für eine Klausel, die zur fortlaufenden Entrichtung nutzungsunabhängiger Entgelte trotz Sperrung verpflichtet.