Inhalte mit dem Schlagwort „neu“

01. September 2015

Irreführende Bewerbung von ungebrauchter, fünf Jahre alter Lagerware als „neu“

Werkbank mit Ersatzteilen für Kraftfahrzeug
Urteil des OLG Saarbrücken vom 02.04.2014, Az.: 1 U11/13

Ein Kraftfahrzeug-Händler, der Ersatzteile anbietet, darf Lagerware (hier: ein Kugellager), die älter als fünf Jahre ist, nicht als „neu“ bewerben, obwohl diese noch ungebraucht sind. Eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit kann aufgrund der langen Lagerzeit nicht ausgeschlossen werden, vor allem wenn es sich um ein technisch sensibles Ersatzteil handelt. Durch die Verwendung des Begriffes „neu“ liegt eine Irreführung vor.

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21. Mai 2015

„Neu“-Bezeichnung für über 20 Jahre alte, unbenutzte Ware ist irreführend

zwei Schilder die in entgegengesetzte Richtungen zeigen, auf dem einen steht "NEU", auf dem anderen "GEBRAUCHT"
Urteil des LG Aachen vom 13.01.2015, Az.: 41 O 60/14

Die Bezeichnung einer zwar unbenutzten, jedoch über 20 Jahre alten Ware als „neu“ stellt eine zur Täuschung geeignete Angabe im Sinne von § 5 I 2 Nr.1 UWG dar. Der durchschnittlich informierte und verständige Kunde geht bei einer als „neu“ deklarierten Ware von einer Fabrikneuheit des Artikels aus. Eine solche Bezeichnung ist jedoch nur zutreffend, wenn die Ware noch nicht benutzt ist, noch immer in der entsprechenden Ausführung produziert wird und keine Gefahr für etwaige Lagerschäden besteht. Ein solcher Schaden ist jedoch nach einer derart langen Lagerung bei nahezu keinem Produkt auszuschließen.

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01. August 2011

Unser Team freut sich auf einen neuen Kollegen

Wir freuen uns, Herrn Rechtsanwalt Arthur Kempter im kanzlei.biz-Team begrüßen zu dürfen. Während seines Studiums und Referendariats in Tübingen, Freiburg i.Br. und Leeds (U.K.) legte er einen klaren Schwerpunkt auf das Recht des "geistigen Eigentums". Umfassende praktische Erfahrungen sammelte er im Rahmen seiner Tätigkeit für mehrere Kanzleien mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung, insbesondere im Bereich des Urheberrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des IT-Rechts. Momentan absolviert er den theoretischen Teil seiner Fachanwaltsausbildung zum gewerblichen Rechtsschutz an der Hagen Law School.
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11. Mai 2010

Neue Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010

Mit Wirkung zum 11.06.2010 wurden im Juli 2009 im Bereich des Fernabsatz und E-Commerce einige Normen des BGB geändert. Dadurch erhält mitunter das Muster zur Widerrufsbelehrung nun Gesetzesrang. Zudem sorgt eine „eBay Klausel“ dafür, dass künftig auch bei Verkäufen über das größte Internetauktionshaus eine Widerrufsfrist von 14 Tagen und Regelungen zum Wertersatz möglich sein werden. Lesen Sie hierzu unseren Artikel.
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