Inhalte mit dem Schlagwort „Öffnungszeiten“

18. Februar 2019

Sonntagsöffnungszeiten von Bäckereien: Auch unbelegte Brötchen zählen als „zubereitete Speise“

Brotkorb mit Semmeln
Pressemitteilung des OLG München zum Urteil vom 14.02.2019, Az.: 6 U 2188/18

Der Verkauf von unbelegten Semmeln und Broten an Sonn- und Feiertagen über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden, stellt keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes dar. Vielmehr sei das Angebot von Backwaren zum Mitnehmen an Sonn- und Feiertagen durch das Gaststättengesetz gedeckt, sofern in der Bäckerei Sitzgelegenheiten vorhanden sind, an denen die Kunden vor Ort Speisen und Getränke zu sich nehmen können. Auch bei unbelegten Brötchen handle es sich um „zubereitete Speisen“ nach dem Gaststättengesetz, da die Brötchen als verzehrfertige Nahrungsmittel durchaus auch im jeweiligen Betrieb beispielsweise im Rahmen eines Frühstücks zum Verzehr verabreicht werden.

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06. August 2015

Unzulässige Werbung mit einem Unternehmensstandort

Mann im Anzug hebt eine blaue Landkarte in der Hand, auf die ein roter Standortpunkt zeigt.
Urteil des OLG Celle vom 07.07.2015; Az.: 13 W 35 15

Es ist irreführend mit dem Standort eines Unternehmens an einem bestimmten Ort zu werben, wenn dort in Wirklichkeit kein Standort vorhanden ist und ein Mitarbeiter zu den normalerweise üblichen Öffnungszeiten persönlich nicht erreichbar ist. Dies ist regelmäßig geschäftlich relevant, wenn Interessenten mit der Möglichkeit einer Kontaktaufnahme geködert werden könnten.

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01. August 2014

Starke Ausweitung der Öffnungszeiten in Verbindung mit Herabsetzung der bisherigen Preise irreführend

Urteil des LG Waldshut-Tiengen vom 19.07.2013, Az.: 3 O 28/12 KfH

Wenn ein Laden nur für kurze Zeit in größeren zeitlichen Abständen öffnet und dann im Zusammenhang mit der Werbung, in der die ursprünglichen Preise stark reduziert werden, seine Öffnungszeiten erheblich ausdehnt, ist dies irreführend. Dabei wird die Ausdehnung der Öffnungszeiten auf das Doppelte von der Kammer als irreführend angenommen.

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