Reiserücktritt wegen anstehender Diagnose?
Pressemitteilung des AG München vom 16.02.2009, Az.: 154 C 35611/07 Für bereits bekannte Erkrankungen kommt eine Reiserücktrittsversicherung nicht auf. Diese ist nicht unerwartet. Die Reiserücktrittsversicherung deckt lediglich das Risiko einer unerwarteten schweren Erkrankung ab, die einen Reiseantritt unzumutbar macht. Stationäre Aufenthalte wegen durchzuführender Diagnosen sind nicht versichert.
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