Inhalte mit dem Schlagwort „Personensuchmaschine“

11. Juli 2013

Personensuchmaschine muss Inhalte von Dritten nicht vorher überprüfen

Beschluss des LG Köln vom 26.06.2013, Az.: 28 O 80/12 Der Betreiber einer Personensuchmaschine muss seine Beiträge vor Veröffentlichung auf Rechtsverletzungen nicht überprüfen, wenn er ersichtlich Mitteilungen oder Bilder von Dritten, die diese Inhalte öffentlich im Internet zur Schau stellen, veröffentlicht. Dies wäre unzumutbar, da das Informationsportal dadurch die schnellen und aktuellen Informationen nicht verbreiten könnte. Somit trifft den Betreiber erst dann eine Prüfpflicht, wenn er Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt.
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29. August 2011

Yasni darf Vorschaubilder anzeigen

Urteil des LG Hamburg vom 12.04.2011, Az.: 310 O201/10 Wenn urheberrechtlich geschützte Werke, wie Bilder im Rahmen der Trefferliste einer Suchmaschine angezeigt werden, werden diese öffentlich zugänglich gemacht i.S.d. § 19a UrhG. Wird der Inhalt einer Internetseite für Suchmaschinen zugänglich gemacht, so darf dies als Einverständnis für die Nutzung der Bilder der Internetseite bei der Bildersuche im üblichen Umfang gewertet werden. Ein Hinweis im Impressum einer Internetseite, der einer Nutzung der Bilder durch bestimmte Suchmaschinen widerspricht, stellt keinen wirksamen Widerruf der Einwilligung in die öffentliche Zugänglichmachung von Vorschaubildern durch eine bestimmte Suchmaschine dar. Erst, wenn der Betreiber einer Internetseite von den bestehenden technischen Möglichkeiten Gebrauch macht, um die Fotos von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen, ist nicht von einem Einverständnis auszugehen.
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12. Juli 2010

Öffentlich zugängliche Fotos dürfen von Personensuchmaschinen grundsätzlich verwendet werden

Urteil des LG Hamburg vom 16.06.2010, Az.: 325 O 448/09

Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Personensuchmaschine "123people.de" im Internet öffentlich zugängliche Fotos verwenden und publizieren darf. Es kann objektiv von einem konkludenten Einverständnis des Abgebildeten ausgegangen werden, wenn dieser sein Foto nicht gegen den Zugriff von Personensuchmaschinen gesperrt hat.
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