Schauspieler darf Facebook-Nachricht veröffentlichen
Der Adressat einer an ihn gerichteten Facebook-Nachricht durfte eine solche, in der er nach der Bundestagswahl gefragt wurde, ob er aufgrund des Ergebnisses nun das Land verlassen werde, veröffentlichen. Keck kommentiert und per Screenshot festgehalten, veröffentlichte der Adressat diese Nachricht auf seinem Profil – wo sie mitsamt Namen und Foto der Klägerin für alle Facebook-Nutzer sichtbar war. Diese sah darin – richtigerweise – einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht. Dieser Eingriff war jedoch nicht rechtswidrig, da das Recht des Adressaten auf freie Meinungsäußerung überwiege, zumal sich die Klägerin vorher ohnehin schon – namentlich – in einem Forum mit ungefähr 25.000 Mitgliedern entsprechend geäußert hatte.