Inhalte mit dem Schlagwort „private Facebook-Nachrichten“

07. Dezember 2017

Schauspieler darf Facebook-Nachricht veröffentlichen

Abbildung bzw. Screenshot eines Facebook-Posts, vor blauem Hintergrund
Pressemitteilung des LG Saarbrücken zum Urteil vom 23.11.2017, Az.: 4 O 328/17

Der Adressat einer an ihn gerichteten Facebook-Nachricht durfte eine solche, in der er nach der Bundestagswahl gefragt wurde, ob er aufgrund des Ergebnisses nun das Land verlassen werde, veröffentlichen. Keck kommentiert und per Screenshot festgehalten, veröffentlichte der Adressat diese Nachricht auf seinem Profil – wo sie mitsamt Namen und Foto der Klägerin für alle Facebook-Nutzer sichtbar war. Diese sah darin – richtigerweise – einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht. Dieser Eingriff war jedoch nicht rechtswidrig, da das Recht des Adressaten auf freie Meinungsäußerung überwiege, zumal sich die Klägerin vorher ohnehin schon – namentlich – in einem Forum mit ungefähr 25.000 Mitgliedern entsprechend geäußert hatte.

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11. Juli 2013

Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten ohne Zustimmung des Verfassers rechtswidrig

Beschluss des OLG Hamburg vom 04.02.2013, Az.: 7 W 5/13 Die Veröffentlichung von privaten Facebook-Nachrichten verstößt grundsätzlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn dies ohne Zustimmung des Verfassers erfolgt. Denn jede sprachliche Gestaltung eines bestimmten Gedankeninhalts ist Ausdruck der Persönlichkeit des Verfassers, so dass allein dieser bestimmen darf, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Ausnahmen hat die Rechtsprechung nur dann zugelassen, wenn das öffentliche Informationsinteresse das allgemeine Persönlichkeitsinteresse des Verfassers überwiegt.
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