Webradio-Recherche und cloudbasierte Speicherung stellen eine Urheberrechtsverletzung dar
Das LG München I hat entschieden, dass eine Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musiktitels vorliegt, wenn ein Internetdienst Webradio-Recherche anbietet und die Titel dann in einer Cloud für den Nutzer speichert. Der Musiktitel wird dadurch auch öffentlich zugänglich gemacht - die Gesamtheit der Personen, an die sich der Dienst richtet, stellt die Öffentlichkeit dar. Stimmt der Urheberrechtsinhaber der Sendung seiner Musiktitel in einem Webradio zu, kann darin unter keinen Umständen eine Einwilligung bezüglich der angebotenen Dienste des Internetportals gesehen werden. Dem Urheber stehen daher Unterlassungsansprüche gegen den Internetdienst zu.