Fünf-Farben-Welle von Paulaners Spezi ist ein Herkunftshinweis

Das LG München I folgte der Klage von Paulaner, die eine markenrechtliche Verletzung an der „Fünf-Farben-Welle“ auf ihrem Spezi durch die „Brauerlimo“ der Karlsberg Brauerei angezeigt hatte. Ausschlaggebend sei, dass die flächige Verwendung und die besondere farbliche Gestaltung als Herkunftshinweis verstanden werden kann, also die wesentlichen Bestandteile der geschützten Paulaner-Marke übernommen werden. Der Argumentation der Beklagten, dass viele Limonaden eine farbenfrohe Aufmachung vorweisen, wurde nicht gefolgt.