Inhalte mit dem Schlagwort „Programmänderung“

18. März 2019

Sky zu nachträglichen Änderungen am Programm teilweise nicht berechtigt

Fernbedienung, Video on Demand
Urteil des LG München I vom 08.11.2018, Az.: 12 O 1982/18

Eine nachträgliche Änderung des Programminhalts ist für den Kunden nicht zumutbar und damit unwirksam, weil für diesen weder kalkulierbar noch absehbar ist mit welcher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist. Ein Änderungsvorbehalt bei Sportkanälen- und Paketen ist ebenfalls unwirksam, da die Klausel keine Einschränkungen den Umfang der möglichen Änderungen betreffend enthält. Eine weitere Klausel, wonach Sky den Vertrag aus technischen oder lizenzrechtlichen Gründen abändern kann ist weiter wirksam. Beide Seiten haben in diesem Fall ein Interesse an der Änderung des Vertrages und ein Kündigungsrecht wird in angemessenem Umfang gewährt.

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10. Juli 2015

Klage der UFC gegen Programmänderungsverlangen zulässig

Hand, die eine Fernbedienung hält
Urteil des BVerwG vom 06.05.2015, Az.: 6 C 11.14

Ein Produzent und Zulieferer von Fernsehprogrammbeiträgen ist zur Klage gegen eine medienrechtliche Verfügung befugt, durch welche die zuständige Landesmedienanstalt von einem Rundfunkveranstalter wegen des Inhalts der von dem klagenden Produzenten gelieferten Sendeformate eine Änderung des Programms verlangt.

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