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Urteil des EuG vom 3.12.2009, Az.: T-223/08
Die Zulässigkeit eines Antrags auf Verfallserklärung ist nicht vom Nachweis eines Rechtsschutzbedürfnisses abhängig.Urteil des EuG vom 3.12.2009, Az.: T-223/08
Die Zulässigkeit eines Antrags auf Verfallserklärung ist nicht vom Nachweis eines Rechtsschutzbedürfnisses abhängig.