Einschaltung eines Patentanwalts in Wettbewerbssachen kann notwendig sein
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 12.10.2010, Az.: 6 W 132/10 Werden in Wettbewerbssachen Tätigkeiten erforderlich, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören, kann die Einschaltung eines Patentanwalts als notwendig erscheinen. Dies gilt insbesondere bei der Geltendmachung des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes. Auch Recherchen zum Formenschatz fallen grundsätzlich hierunter.
Weiterlesen