Inhalte mit dem Schlagwort „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“

30. Juni 2020 Top-Urteil

Erhebung von Kundenkontaktdaten auf Grundlage der Coronaschutzverordnung zulässig

Mann in Restaurant mit Maske Kellner schenkt Rotwein ein
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2020, Az.: 13 B 695/20.NE

Die in der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung vorgesehene Datenerhebung zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung im Bereich der Gastronomie, des Friseurhandwerks und der Fitnessstudios ist voraussichtlich rechtmäßig. Der Antragsteller wandte sich gegen die Verordnung, da die Datenerhebung ihn in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletze und gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoße. Nach Ansicht des OVG sind diese Bestimmungen jedoch rechtmäßig. In Anbetracht der mittlerweile weitgehenden Öffnung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens sei die Erhebung von Kundenkontaktdaten als milderes Mittel anzusehen, um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen. Die Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit müsse gegenüber dem mit der Verordnung bezweckten Schutz von Leben und Gesundheit zurücktreten.

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05. März 2021

Befreiung von der Maskenpflicht: Angabe von Gründen erforderlich?

Mehrere bunte Mund-Nasen_Bedeckungen
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.01.2021, Az.: 11 S 4/21

Grundsätzlich gilt aufgrund der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht. Wird man von dieser Pflicht mittels eines ärztlichen Zeugnisses befreit, so muss dieses unter anderem den Grund für die Befreiung enthalten. Das OVG Berlin-Brandenburg hält die Preisgabe von Gesundheitsdaten durch das Gesundheitszeugnis für rechtmäßig, da keine Diagnose oder anderweitige konkrete Gründe angegeben werden müssen. Aus dem Attest müsse lediglich plakativ hervorgehen, weshalb das Tragen für den konkret Betroffenen unzumutbar sei.

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28. November 2017

Dashcam verstößt gegen Datenschutzgesetz

Dashcam an Frontscheibe
Pressemitteilung Nr. 76 des AG München zum Urteil vom 09.08.2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17

Im öffentlichen Verkehr darf zur Ermittlung von potentiellen Sachbeschädigungen an einem PKW nicht dauerhaft und anlasslos eine „Dashcam“ Videos aufzeichnen. Hierin liegt ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz im Sinne unbefugter Erhebung personenbezogener Daten. Eine derartige Überwachung des öffentlichen Raumes obliegt den staatlichen Stellen. Würde jede Privatperson dauernd ihre Umwelt aufzeichnen, würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch inhaltslos.

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07. August 2017 Top-Urteil

Vom Chef ausgespäht: Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers durch Software-Keylogger ist datenschutzrechtlich unzulässig

Mann untersucht Laptop mit Lupe
Pressemitteilung Nr. 31/17 des BAG zum Urteil vom 27.07.2017, Az.: 2 AZR 681/16

Ein Arbeitgeber handelt nach § 32 Abs. 1 BDSG unzulässig, wenn er einen sogenannten Software-Keylogger auf den PCs seiner Angestellten ohne hinreichenden Grund einsetzt. Einen hinreichenden Grund stellt insbesondere der konkrete Verdacht einer vom Arbeitnehmer begangenen Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung dar. Die willkürlich durchgeführte Überwachung verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Arbeitnehmers. Die durch den Keylogger gewonnenen Erkenntnisse dürfen in einem gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden.

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04. Juli 2016

„Adblock Plus“ verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

Hand auf Laptop und offenem Browser Adblock
Urteil des LG München vom 22.03.2016, Az.: 33 O 5017/15

Der Vertrieb der Software „Adblock Plus“ verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht, da er einerseits vordergründig der Förderung des eigenen Absatzes dient und andererseits die Internetseiten, die sich hauptsächlich durch Werbung finanzieren, gerade nicht vom Markt verdrängen, sondern vielmehr für das Geschäftsmodell des „Whitelistings“ gewinnen will. Des Weiteren greift die Open-Source-Software nicht unmittelbar in die Internetseite der Mitbewerber ein, vielmehr ermöglicht sie dem einzelnen Internetnutzer, ausgewählte Werbung einzig auf seinem Computer nicht anzuzeigen.

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15. Juni 2016

Dash-Cam-Aufzeichnungen aus einem geparkten Pkw sind unzulässig

Dashcam vor Himmel mit Wolken
Urteil des LG Memmingen vom 14.01.2016, Az.: 22 O 1983/13

Die Anfertigung von Videoaufzeichnungen mit einer Dash-Cam aus einem geparkten Pkw heraus verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Anwohner der Straße, die von der Kamera erfasst wird. Schon das Bereithalten einer aufnahmebereiten Dash-Cam mit Bewegungssensor kann zum Zwecke des effektiven Rechtsschutzes der Privatsphäre der Anwohner untersagt werden. Videoaufnahmen, die mittels einer Dash-Cam rechtswidrig erlangt wurden, unterliegen einem Beweisverwertungsverbot.

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24. Februar 2016

Keine Speicherung von Navigationsdaten bei Land Rover Discovery

Navigationssystem, integriert in die Mittelkosole eines Autos
Urteil des OLG Hamm vom 02.07.2015, Az.: 28 U 46/15

Verweigert der Besteller eines Automobils die Abnahme des von ihm bestellten Wagens, weil er fälschlicherweise annimmt, dass besagter Wagen mit einem Permanentspeicher ausgestattet sei, welcher Fahrzeuginformationen mit denen des Navigationssystems verknüpft, ohne dass er diese eigenständig löschen könne, so steht dem Autohändler Schadensersatz zu. Etwas anderes könnte gelten, wenn eine nicht beeinflussbare Weiterleitung personenbezogener Daten von dem Fahrzeug an unbefugte Dritte zu befürchten stünde. Dafür gab es jedoch im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte.

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25. September 2014

Kein Anspruch auf Löschung der Daten aus einem Ärztebewertungsportal

Pressemitteilung Nr. 132/2014 des BGH zum Urteil vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13

Ein Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal, das neben Namen, Fachrichtung, Kontaktdaten und Sprechzeiten des Arztes auch Bewertungen von Portalnutzern enthält. Das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt nicht das Recht auf Kommunikationsfreiheit, da das Informationsinteresse der Öffentlichkeit vor dem Hintergrund der freien Arztwahl erheblich ist und der Arzt durch den Eintrag im Bewertungsportal nur in seiner sogenannten Sozialsphäre berührt wird.

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03. September 2014

Aufzeichnungen aus einer Dash-Cam sind nicht als Beweismittel verwertbar

Beschluss des AG München vom 13.08.2014, Az.: 345 C 5551/14

Eine permanente, anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs mittels einer in einem Pkw installierten Dash-Cam verstößt gegen das Datenschutzgesetz und das Kunsturhebergesetz und verletzt die Betroffenen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Videoaufnahmen können im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwendet werden, da das Interesse an der Beweiserhebung das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nicht überwiegt, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine gerichtliche Beweisführung in naher Zukunft unmittelbar erforderlich wird.

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